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Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Voraussetzung zur Teilnahme am CO2-Gebäudesanierungsprogramm:

Das Gebäude muss vor 1984 fertig gestellt worden sein. Gefördert wird die umfangreiche energetische Sanierung des Gebäudes, die zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes um mindestens 40 kg pro m² und Jahr führt.

- Gefördert werden umfassende energetische Sanierungen, d.h. die Maßnahmenpakete
- 0 bis 4 des KfW-Förderprogramms.
- Der Zinssatz liegt bei einer 20-jährigen Laufzeit bei effektiv 1% p.a.
- Der Förderhöchstbetrag beträgt 50.000 € pro Wohneinheit.

Maßnahmenpakete 0, 1, 2 und 3 des CO2-Gebäudesanierungsprogramms

Die vier Maßnahmenpakete 0, 1, 2 und 3 finanzieren Kombinationen der am häufigsten durchgeführten Energie-Einsparmaßnahmen. Die Pakete sind so zusammengestellt, dass damit ganz automatisch eine CO2-Einsparung von mindestens 40 kg erreicht wird. Eine detaillierte Berechnung ist nicht nötig.
Wenn eins dieser Maßnahmenpakete durchführt wird und zusätzlich von einem Sachverständigen bestätigt wird, dass das Haus nach Durchführung eines der Maßnahmenpakete energetisch betrachtet einem Neubau entspricht, können 15 % der Darlehenssumme erlassen werden (Tilgungszuschuss).
Hier eine Übersicht, welches Standardpaket welche Maßnahmen beinhalten muss:

Maßnahmen/Maßnahmenpaket 0 1 2 3
Wärmedämmung Dach X X X  
Wärmedämmung Außenwände X X    
Wärmedämmung der Kellerdecke und
von Außenflächen erdberührterbeheizter Räume
X   X  
Erneuerung Fenster X   X X
Erneuerung Heizung X X X  
Umstellung Heizenergieträger       X

Maßnahmenpaket 4 des CO2-Gebäudesanierungsprogramms

Das Vorhaben lässt sich nicht mit einem Standardpaketen abdecken, weil andere Kombinationen geplant sind, einzelne Maßnahmen bereits durchgeführt wurden oder mit anderen Maßnahmen Energie gespart werden soll.
Für das persönliche Sparpaket wird ein Sachverständigen beauftragt, der das Objekt vor Ort untersucht und energetisch und wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeiten aufzeigt, wie die Energiekosten gesenkt werden können. Der Sachverständige kann die jeweilige CO2-Einsparung exakt bestimmen und bestätigen, dass die gewählten Maßnahmen eine CO2-Einsparung von mindestens 40 kg bewirken werden – im Gegensatz zu den Maßnahmenpaketen 0-3, mit denen die CO2-Einsparungen ganz automatisch erreicht wird.
Darüber hinaus kann nur der Sachverständige Sanierungsvorschläge unterbreiten, wie das Neubau-Niveau nach EnEV erreicht und somit ein Tilgungszuschuss in Höhe von 15 % beantragt werden kann.
Alle Maßnahmen müssen vollständig am gesamten Gebäude durchgeführt werden (siehe auch www.kfw.de).

Wer wird gefördert?

Jeder, der in eine abgeschlossene Wohneinheit investiert, die selbst genutzt oder vermietet ist, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften.