Das
CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Voraussetzung
zur Teilnahme am CO2-Gebäudesanierungsprogramm:
Das Gebäude muss
vor 1984 fertig gestellt worden sein. Gefördert wird die umfangreiche
energetische Sanierung des Gebäudes, die zu einer Reduktion
des CO2-Ausstoßes um mindestens 40 kg pro m² und Jahr
führt.
- Gefördert
werden umfassende energetische Sanierungen, d.h. die Maßnahmenpakete
- 0 bis 4 des KfW-Förderprogramms.
- Der Zinssatz liegt bei einer 20-jährigen Laufzeit bei effektiv
1% p.a.
- Der Förderhöchstbetrag beträgt 50.000 € pro
Wohneinheit.
Maßnahmenpakete
0, 1, 2 und 3 des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
Die vier Maßnahmenpakete
0, 1, 2 und 3 finanzieren Kombinationen der am häufigsten durchgeführten
Energie-Einsparmaßnahmen. Die Pakete sind so zusammengestellt,
dass damit ganz automatisch eine CO2-Einsparung von mindestens 40
kg erreicht wird. Eine detaillierte Berechnung ist nicht nötig.
Wenn eins dieser Maßnahmenpakete durchführt wird und
zusätzlich von einem Sachverständigen bestätigt wird,
dass das Haus nach Durchführung eines der Maßnahmenpakete
energetisch betrachtet einem Neubau entspricht, können 15 %
der Darlehenssumme erlassen werden (Tilgungszuschuss).
Hier eine Übersicht, welches Standardpaket welche Maßnahmen
beinhalten muss:
| Maßnahmen/Maßnahmenpaket |
0 |
1 |
2 |
3 |
| Wärmedämmung
Dach |
X |
X |
X |
|
| Wärmedämmung
Außenwände |
X |
X |
|
|
Wärmedämmung
der Kellerdecke und
von Außenflächen erdberührterbeheizter Räume |
X |
|
X |
|
| Erneuerung
Fenster |
X |
|
X |
X |
| Erneuerung
Heizung |
X |
X |
X |
|
| Umstellung
Heizenergieträger |
|
|
|
X |
Maßnahmenpaket
4 des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
Das Vorhaben lässt
sich nicht mit einem Standardpaketen abdecken, weil andere Kombinationen
geplant sind, einzelne Maßnahmen bereits durchgeführt
wurden oder mit anderen Maßnahmen Energie gespart werden soll.
Für das persönliche Sparpaket wird ein Sachverständigen
beauftragt, der das Objekt vor Ort untersucht und energetisch und
wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeiten aufzeigt, wie die Energiekosten
gesenkt werden können. Der Sachverständige kann die jeweilige
CO2-Einsparung exakt bestimmen und bestätigen, dass die gewählten
Maßnahmen eine CO2-Einsparung von mindestens 40 kg bewirken
werden – im Gegensatz zu den Maßnahmenpaketen 0-3, mit
denen die CO2-Einsparungen ganz automatisch erreicht wird.
Darüber hinaus kann nur der Sachverständige Sanierungsvorschläge
unterbreiten, wie das Neubau-Niveau nach EnEV erreicht und somit
ein Tilgungszuschuss in Höhe von 15 % beantragt werden kann.
Alle Maßnahmen müssen vollständig am gesamten Gebäude
durchgeführt werden (siehe auch www.kfw.de).
Wer
wird gefördert?
Jeder, der in eine abgeschlossene Wohneinheit investiert, die selbst
genutzt oder vermietet ist, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen,
Wohnungsgenossenschaften.
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