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Energiesparberatung
– „Vor-Ort-Beratung“
Es handelt sich um eine staatlich bezuschusste sowie unabhängige
Energiesparberatung („Vor-Ort-Beratung“) im Altbaubestand.
Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden
ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer,
die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld
insbesondere in Wärmedämmung, den Austausch ihrer Heizungsanlage
und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren.
Im ersten Schritt der „Vor-Ort-Beratung“ wird der Ist-Zustand
des Gebäudes umfangreich aufgenommen, d.h. alle wärmeübertragende
Bauteile (Außenwände, Dach, Fenster, Kellerdecke, etc.)
werden erfasst. Die Technik zur Heizwärme- und Warmwassererzeugung
wird analysiert. Alle energetischen Schwachstellen an der Gebäudehülle
und der Heizungsanlage werden aufgespürt und aufgelistet.
Im zweiten Schritt der Energiesparberatung wird ein schriftlicher
Beratungsbericht mit detaillierter Darstellung des Ist-Zustandes erstellt,
der u.a. folgende Punkte behandelt:
-
Schwachstellen an der Gebäudehülle und der Heizungstechnik
- Energieeinsparvorschläge zu Bauteilen der Gebäudehülle
und Heizungstechnik unter
- Berücksichtigung der Investitionskosten
und einer Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Vorschläge zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Nutzungsmöglichkeit von Förderprogrammen
Im dritten Schritt
der Energiesparberatung werden in einem persönlichen Beratungsgespräch
die vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen mit dem Eigentümer
erörtert.
Förderung
der Energiesparberatung
Förderungsberechtigt
sind Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern
vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989
erteilt wurde.
Die Gebäudehülle darf nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen
(nach dem 01.01.1984 bzw. 1989) zu mehr als 50 % verändert
worden sein; mehr als die Hälfte der Gebäudefläche
muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden.
Gebäudeeigentümer können dann eine Energiesparberatung
in Anspruch nehmen, wenn diese sich auf das gesamte Gebäude
bezieht.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren
Zuschusses zu dem in Rechnung gestellten Beratungshonorar. Die Höhe
des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten
des zu beratenden Gebäudes sowie der Höhe des Beratungshonorars.
| Objekt-Typen |
Anzahl
der Wohneinheiten |
zuwendungsfähige
Ausgaben
(ohne Umsatzsteuer, Euro) |
Bundesanteil
(Euro) |
| A |
Ein-/Zweifamilienhaus |
--450,00 |
300,00 |
| B |
bis 6 WE |
--600,00 |
320,00 |
| C |
bis 15
WE |
--850,00 |
340,00 |
| D |
bis 30
WE |
1.100,00 |
360,00 |
| E |
bis 60
WE |
1.350,00 |
380,00 |
| F |
bis 120
WE |
1.600,00 |
400,00 |
(siehe auch
www.bafa.de)
Nach den Richtlinien über die Förderung der Beratung zur
sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden
vor Ort können noch bis zum 31.12.2006 Förderanträge
gestellt werden.
Ihr Vorteil, wenn Sie mich beauftragen:
· unabhängige Beratung durch einen
zugelassenen Fachingenieur
· neutrale Auswertung der Fakten - kein
Produktverkauf
· staatlicher Zuschuss deckt über die
Hälfte der Kosten
· (bei Ein-
und Zweifamilienhäusern)
· Beantragung und Abwicklung der Förderung
übernehme ich für Sie
· Grundlage für Nachweise zum Gebäudesanierungsprogramm
der KfW
Ich informiere Sie gerne unverbindlich, ob Sie die Voraussetzungen
erfüllen, die für die Teilnahme an dem Förderprogramm
notwendig sind und den Nutzen, den Sie aus der geförderten
Beratung ziehen können!
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