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Energiesparberatung – „Vor-Ort-Beratung“

Es handelt sich um eine staatlich bezuschusste sowie unabhängige Energiesparberatung („Vor-Ort-Beratung“) im Altbaubestand.
Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld insbesondere in Wärmedämmung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren.
Im ersten Schritt der „Vor-Ort-Beratung“ wird der Ist-Zustand des Gebäudes umfangreich aufgenommen, d.h. alle wärmeübertragende Bauteile (Außenwände, Dach, Fenster, Kellerdecke, etc.) werden erfasst. Die Technik zur Heizwärme- und Warmwassererzeugung wird analysiert. Alle energetischen Schwachstellen an der Gebäudehülle und der Heizungsanlage werden aufgespürt und aufgelistet.
Im zweiten Schritt der Energiesparberatung wird ein schriftlicher Beratungsbericht mit detaillierter Darstellung des Ist-Zustandes erstellt, der u.a. folgende Punkte behandelt:

- Schwachstellen an der Gebäudehülle und der Heizungstechnik
- Energieeinsparvorschläge zu Bauteilen der Gebäudehülle und Heizungstechnik unter
- Berücksichtigung der Investitionskosten und einer Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Vorschläge zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Nutzungsmöglichkeit von Förderprogrammen

Im dritten Schritt der Energiesparberatung werden in einem persönlichen Beratungsgespräch die vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen mit dem Eigentümer erörtert.

Förderung der Energiesparberatung

Förderungsberechtigt sind Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurde.
Die Gebäudehülle darf nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen (nach dem 01.01.1984 bzw. 1989) zu mehr als 50 % verändert worden sein; mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden.
Gebäudeeigentümer können dann eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen, wenn diese sich auf das gesamte Gebäude bezieht.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu dem in Rechnung gestellten Beratungshonorar. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten des zu beratenden Gebäudes sowie der Höhe des Beratungshonorars.

Objekt-Typen Anzahl der Wohneinheiten zuwendungsfähige Ausgaben
(ohne Umsatzsteuer, Euro)
Bundesanteil (Euro)
A Ein-/Zweifamilienhaus --450,00 300,00
B bis 6 WE --600,00 320,00
C bis 15 WE --850,00 340,00
D bis 30 WE 1.100,00 360,00
E bis 60 WE 1.350,00 380,00
F bis 120 WE 1.600,00 400,00

(siehe auch www.bafa.de)

Nach den Richtlinien über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort können noch bis zum 31.12.2006 Förderanträge gestellt werden.

Ihr Vorteil, wenn Sie mich beauftragen:

· unabhängige Beratung durch einen zugelassenen Fachingenieur
· neutrale Auswertung der Fakten - kein Produktverkauf
· staatlicher Zuschuss deckt über die Hälfte der Kosten
· (bei Ein- und Zweifamilienhäusern)
· Beantragung und Abwicklung der Förderung übernehme ich für Sie
· Grundlage für Nachweise zum Gebäudesanierungsprogramm der KfW

Ich informiere Sie gerne unverbindlich, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, die für die Teilnahme an dem Förderprogramm notwendig sind und den Nutzen, den Sie aus der geförderten Beratung ziehen können!