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Ökologisch
Bauen
Neubauten
müssen bestimmten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
genügen. Diese Anforderungen hat der Gesetzgeber in der Energie-einsparverordnung
EnEV festgelegt.
Beim Entwurf eines Neubaus sollte ein Gebäude-Energieberater
möglichst früh hinzugezogen werden, damit für das
neue Gebäude optimale energetische Maßnahmen geplant
und ausgeführt werden können, die sich positiv auf den
Energieverbrauch und die Umwelt auswirken. Diese Maßnahmen
betreffen die Konstruktion, die Form und Ausrichtung des Gebäudes,
die Gebäudetechnik und den Einsatz erneuerbarer Energieträger
und die Kosteneffizienz.
Mit dem Förderprogramm „Ökologisches Bauen“
werden die Errichtung von besonders energiesparenden Gebäuden
(Energiesparhäuser mit einem Primärenergiebedarf von 40
oder 60 kWh/m² und Jahr sowie Passivhäuser) sowie der
Einbau von Heizungstechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert.
Kennzahlen eines Passivhauses
· Der Jahres-Primärenergiebedarf nach der EnEV beträgt
ebenfalls nicht mehr
· als 40 kWh je qm Gebäudenutzfläche
AN und
· Der Jahres-Heizwärmebedarf beträgt nicht mehr
als 15 kWh je qm Wohnfläche
Kennzahlen eines KfW-Energiesparhauses 40
· Der Jahres-Primärenergiebedarf nach der EnEV beträgt
nicht mehr als 40 kWh
· pro qm Gebäudenutzfläche
AN und
· der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche
des Gebäudes bezogene spezifische
· Transmissionswärmeverlust
(HT´) unterschreitet den in der EnEV angegebenen Höchstwert
· um mindestens 45 %.
Kennzahlen eines KfW-Energiesparhauses 60
· Der Jahres-Primärenergiebedarf nach der EnEV beträgt
nicht mehr als 60 kWh pro qm
· Gebäudenutzfläche
AN und
· der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche
des Gebäudes bezogene spezifische
· Transmissionswärmeverlust
(HT´) unterschreitet den in der EnEV angegebenen Höchstwert
· um mindestens 30 %
Wer wird durch das Programm „Ökologisches Bauen“
gefördert?
Jeder,
der in den Neubau von Wohngebäuden investiert, also Privatpersonen,
Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, etc.
Im Programm Ökologisches Bauen werden besondere Zinskonditionen
und Förderhöchstbeträge von 50.000 € je Wohneinheit
angeboten
(siehe auch
www.kfw.de).
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