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Ökologisch Bauen

Neubauten müssen bestimmten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz genügen. Diese Anforderungen hat der Gesetzgeber in der Energie-einsparverordnung EnEV festgelegt.

Beim Entwurf eines Neubaus sollte ein Gebäude-Energieberater möglichst früh hinzugezogen werden, damit für das neue Gebäude optimale energetische Maßnahmen geplant und ausgeführt werden können, die sich positiv auf den Energieverbrauch und die Umwelt auswirken. Diese Maßnahmen betreffen die Konstruktion, die Form und Ausrichtung des Gebäudes, die Gebäudetechnik und den Einsatz erneuerbarer Energieträger und die Kosteneffizienz.

Mit dem Förderprogramm „Ökologisches Bauen“ werden die Errichtung von besonders energiesparenden Gebäuden (Energiesparhäuser mit einem Primärenergiebedarf von 40 oder 60 kWh/m² und Jahr sowie Passivhäuser) sowie der Einbau von Heizungstechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert.

Kennzahlen eines Passivhauses
· Der Jahres-Primärenergiebedarf nach der EnEV beträgt ebenfalls nicht mehr
· als 40 kWh je qm Gebäudenutzfläche AN und
· Der Jahres-Heizwärmebedarf beträgt nicht mehr als 15 kWh je qm Wohnfläche

Kennzahlen eines KfW-Energiesparhauses 40
· Der Jahres-Primärenergiebedarf nach der EnEV beträgt nicht mehr als 40 kWh
· pro qm Gebäudenutzfläche AN und
· der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische
· Transmissionswärmeverlust (HT´) unterschreitet den in der EnEV angegebenen Höchstwert
· um mindestens 45 %.

Kennzahlen eines KfW-Energiesparhauses 60
· Der Jahres-Primärenergiebedarf nach der EnEV beträgt nicht mehr als 60 kWh pro qm
· Gebäudenutzfläche AN und
· der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische
· Transmissionswärmeverlust (HT´) unterschreitet den in der EnEV angegebenen Höchstwert
· um mindestens 30 %

Wer wird durch das Programm „Ökologisches Bauen“ gefördert?

Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert, also Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, etc.
Im Programm Ökologisches Bauen werden besondere Zinskonditionen und Förderhöchstbeträge von 50.000 € je Wohneinheit angeboten

(siehe auch www.kfw.de).