Verschwiegenheitspflicht
Die Pflicht
zur Verschwiegenheit erstreckt sich über die gesetzliche Schweigepflicht
hinaus auf alles, was dem Sachverständigenbüro Klein in
Ausübung seiner Beratungsleistungen anvertraut oder ihm anlässlich
seiner Beratungsausübung bekannt wird.
Die Pflicht besteht auch über die Beendigung des Auftragsverhältnisses
hinaus und auch dem gegenüber, dem die betreffende Tatsache
bereits von anderer Seite mitgeteilt worden ist.
Loyalitätspflicht
Die Beziehungen
zwischen dem Sachverständigenbüro Klein und seinen Kunden
beruhen auf einem besonderen Vertrauensverhältnis, welches
Loyalität voraussetzt. Deshalb ist die Annahme eines Beratungsvertrages
in allen Fällen ausgeschlossen, in denen dieses Vertrauensverhältnis
durch bestimmte Umstände oder Ereignisse gefährdet ist.
Zu dieser Loyalitätspflicht gehört in der Regel auch,
bei einem Beratungsvertrag keine weiteren Interessen als diejenigen
des Kunden zu wahren.
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