Mit
einer Solarkollektoranlage lässt sich in der Regel der komplette
Warmwasserbedarf von Mai bis September decken. Sie können in
diesen Monaten
Ihre Heizung ausschalten. In der restlichen Zeit unterstützt
die Solaranlage die Heizung bei der Warmwasserbereitung, so dass insgesamt
ca. 60 % des jährlichen Gesamtbedarfs an Warmwasser mit Solarenergie
erzeugt werden.
Die Solarkollektoranlage muss jedoch an Ihrem Gebäude nach Süden
(südöstlich bis südwestlich) ausgerichtet installiert
werden.
Höhe der Förderung
Je nach Vorhaben (Errichtung oder Erweiterung), Verwendungszweck der
Solarkollektoranlage und Art des Antragstellers gelten unterschiedliche
Fördersätze je angefangenem m² installierter Bruttokollektorfläche
bei Anlagen von bis zu 200 m²:
Errichtung einer Anlage:
Bei Errichtung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung erhalten
alle Antragsteller 84 bis 108 € je Quadratmeter.
Erweiterung bestehender Anlagen:
Der Zuschuss beträgt für alle Antragsteller 60 Euro je angefangenem
qm zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche, unabhängig
von der Größe der bereits bestehenden Anlage sowie deren
Verwendungszweck.
Solarkollektoranlagen können nur gefördert werden, wenn
der jährliche Kollektorertrag mindestens 525 kWh/m² bei
einem solaren Deckungsanteil von 40 % beträgt und die Sonnenkollektoren
die Kriterien des Umweltzeichens RAL-UZ 73 (Stand 2004)– Blauer
Engel - erfüllen (Flächenbezug entsprechend DIN V 4757-4).
Art der Förderung
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht
rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).
(Infos unter www.bafa.de