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Solarkollektoranlage

Mit einer Solarkollektoranlage lässt sich in der Regel der komplette Warmwasserbedarf von Mai bis September decken. Sie können in diesen Monaten
Ihre Heizung ausschalten. In der restlichen Zeit unterstützt die Solaranlage die Heizung bei der Warmwasserbereitung, so dass insgesamt ca. 60 % des jährlichen Gesamtbedarfs an Warmwasser mit Solarenergie erzeugt werden.
Die Solarkollektoranlage muss jedoch an Ihrem Gebäude nach Süden (südöstlich bis südwestlich) ausgerichtet installiert werden.

Höhe der Förderung

Je nach Vorhaben (Errichtung oder Erweiterung), Verwendungszweck der Solarkollektoranlage und Art des Antragstellers gelten unterschiedliche Fördersätze je angefangenem m² installierter Bruttokollektorfläche bei Anlagen von bis zu 200 m²:

Errichtung einer Anlage:

Bei Errichtung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung erhalten alle Antragsteller 84 bis 108 € je Quadratmeter.

Erweiterung bestehender Anlagen:

Der Zuschuss beträgt für alle Antragsteller 60 Euro je angefangenem qm zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche, unabhängig von der Größe der bereits bestehenden Anlage sowie deren Verwendungszweck.
Solarkollektoranlagen können nur gefördert werden, wenn der jährliche Kollektorertrag mindestens 525 kWh/m² bei einem solaren Deckungsanteil von 40 % beträgt und die Sonnenkollektoren die Kriterien des Umweltzeichens RAL-UZ 73 (Stand 2004)– Blauer Engel - erfüllen (Flächenbezug entsprechend DIN V 4757-4).

Art der Förderung

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).
(Infos unter www.bafa.de