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Wohnraum Modernisierung

Maßnahmen, die eine CO2-Einsparung von weniger als 40 kg pro m² und Jahr erreichen und Einzelmaßnahmen, wie z.B. der Austausch von Altheizungen werden im Programm „Wohnraum Modernisieren“ gefördert.

Das Programm „Wohnraum modernisieren“ umfasst folgende Maßnahmen:

1. Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle (z.B. Fenstererneuerung, Dämmen des Daches bzw. Dämmen der obersten Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen, Dämmen der Außenwände, Dämmen der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume).

2. Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/ Fernwärme.

3. Erneuerung besonders CO2-intensiver Heiztechnik (Austausch von Einzelöfen durch moderne Heizungsanlagen und Austausch von Nachtspeicherheizungen).

Wichtig: Die Mindestanforderungen der EnEV (Energie-Einsparverordnung) müssen stets eingehalten werden.

Wer wird durch das Programm Wohnraum modernisieren gefördert?

Jeder, der in selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude investiert (Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, etc.).

- Der Zinssatz (20 Jahre Laufzeit) liegt bei effektiv 2,02 % p.a.
- Der Förderhöchstbetrag beträgt 50.000 € pro Wohneinheit (siehe auch www.kfw.de).