Wohnraum
Modernisierung
Maßnahmen,
die eine CO2-Einsparung von weniger als 40 kg pro m² und Jahr
erreichen und Einzelmaßnahmen, wie z.B. der Austausch von
Altheizungen werden im Programm „Wohnraum Modernisieren“
gefördert.
Das Programm
„Wohnraum modernisieren“ umfasst folgende Maßnahmen:
1. Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle (z.B.
Fenstererneuerung, Dämmen des Daches bzw. Dämmen der obersten
Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen, Dämmen
der Außenwände, Dämmen der Kellerdecke oder von
erdberührten Außenflächen beheizter Räume).
2. Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien,
Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/ Fernwärme.
3. Erneuerung
besonders CO2-intensiver Heiztechnik (Austausch von Einzelöfen
durch moderne Heizungsanlagen und Austausch von Nachtspeicherheizungen).
Wichtig: Die Mindestanforderungen der EnEV (Energie-Einsparverordnung)
müssen stets eingehalten werden.
Wer
wird durch das Programm Wohnraum modernisieren gefördert?
Jeder, der in
selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude investiert (Privatpersonen,
Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, etc.).
- Der Zinssatz (20 Jahre Laufzeit) liegt bei effektiv 2,02 % p.a.
- Der Förderhöchstbetrag beträgt 50.000 € pro
Wohneinheit (siehe auch www.kfw.de).
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